Schulordnung

 
Jedes Zusammenleben ist durch Rechte und Pflichten bestimmt. Jede Gemeinschaft hat ihre Ordnung und „Spielregeln“. Ordnungen erleichtern das Zusammenleben und helfen uns, uns im täglichen Umgang miteinander zurecht zu finden.
Um die Arbeit und das Zusammenleben zu erleichtern, verpflichten wir uns, folgende Grundsätze zu beachten:
  • rücksichtsvoll miteinander umzugehen,
  • hilfsbereit zu sein,
  • einander zu respektieren,
  • Meinungsverschiedenheiten und Konflikte gewaltfrei zu regeln,
  • alle Handlungen – sei es in Wort, Schrift oder Bild, die Mitmenschen in ihrer Würde verletzen oder verächtlich machen, zur Gewalt aufrufen oder andere gefährden, zu unterlassen.
  • Jede/r ist zum regelmäßigen Schulbesuch und pünktlichen Erscheinen zum Unterricht verpflichtet.
  • Für alle Fehltage ist spätestens nach drei Tagen eine schriftliche Entschuldigung des/der Erziehungsberechtigten vorzulegen. * Bei Krankheit oder Unwohlsein während der Unterrichtszeit dürfen sich die Schüler/innen nur bei einer Lehrkraft der Klasse abmelden.
  • Das Eigentum der Schule und das der Mitschüler ist zu schonen und pfleglich zu behandeln, für Schäden ist Ersatz zu leisten.
  • Jeder Schüler ist für seine Jacken und Wertgegenstände selbst verantwortlich.
Allgemeine Verhaltensregeln
Verhalten im Schulgebäude und im Klassenraum vor, während und nach dem Unterricht
  • Den Anweisungen der Lehrkräfte ist grundsätzlich Folge zu leisten.
  • Um Unfallgefahren zu vermeiden, darf im Schulgebäude weder getobt noch gerannt werden.
  • Die Fachräume dürfen nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden.
  • Handys, Walk- und Discmen u. ä. bleiben während der gesamten Unterrichtszeit ausgeschaltet.
  • Das Kaugummikauen ist während der gesamten Unterrichtszeit untersagt.
  • Mit Unterrichtsbeginn halten sich die Schüler in ihren jeweiligen Klassenräumen auf.
  • Nach dem Unterricht verlassen alle Schüler/innen in der großen Pause zügig das Schulgebäude und begeben sich auf den Schulhof.
  • Bei Raumwechsel werden die Taschen auf den Schulhof mitgenommen.
  • Die unterrichtende Lehrkraft verlässt zu Beginn der großen Pausen als letzte den Klassenraum und schließt ihn ab.
  • Um die Arbeit des Reinigungspersonals zu unterstützen, stellen die Schüler/innen nach Unterrichtsschluss ihre Stühle hoch, säubern ihre Arbeitsplätze und reinigen die Tafel.
  • Für die Fahrschüler steht ein Klassenraum als Aufenthaltsraum zur Verfügung.
Verhalten in der Pause – auf dem Schulhof
  • Die Lehrersprechpause für Schüler ist generell um 11.05 Uhr oder nach Absprache.
  • Der Sportplatz steht während der Pausen ausschließlich für sportliche Betätigungen zur Verfügung.
  • Das Rauchen ist den Schülern während der gesamten Unterrichtszeit nicht gestattet.
  • Das Verlassen des Schulgeländes erfolgt nur mit Genehmigung einer Lehrkraft.
  • Das Werfen mit Schneebällen und das Anlegen von Rutschbahnen ist auf Grund der Verletzungsgefahr verboten.
  • Jede/r Schüler/in ist verpflichtet, den Schulhof sauber zu halten.
Verhalten auf dem Schulweg
  • Die Schüler/innen begeben sich stets auf direktem Weg zur Schule, bzw. zum Sportunterricht ins Städtische Gymnasium und zum Schwimmunterricht ins Hallenbad.